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Adresse: Obfelderstrasse 41b, 8910 Affoltern am Albis
Telefon: +41 44 762 45 45
E-Mail: geschaeftsleitung@sdaffoltern.ch
Homepage: http://www.sdaffoltern.ch
 

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Die 8 Trägergemeinden Aeugst a. A.Hausen a. A.HedingenKnonauMaschwanden,
MettmenstettenObfeldenOttenbach haben mit Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 den Sozialdienst Bezirk Affoltern gegründet. Die Trägergemeinden beziehen alle Standarddienstleistungen. Die Gemeinden zahlen einen Zuschlag, welcher zur Entlastung von Trägergemeinden mit hohen Dienstleistungskosten verwendet wird. -> Anstaltsvertrag


Die Gemeinderäte der Trägergemeinden nehmen die Oberaufsicht über den Sozialdienst Bezirk Affoltern wahr und genehmigen den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Zudem haften die Trägergemeinden für Verbindlichkeiten, wenn der Sozialdienst Bezirk Affoltern diese nicht mehr erfüllen kann.

 

Die 3 Anschlussgemeinden BonstettenWettswil  und Stallikon beziehen einzelne Standarddienstleistungen. Die Gemeinden zahlen einen Zuschlag, welcher zur Entlastung der Trägergemeinden mit hohen Dienstleistungskosten verwendet wird.

 

Der Sozialdienst Bezirk Affoltern kann für einzelne Gemeinden individuell weitere Dienstleistungen erbringen. Gerne erstellt der Sozialdienst Bezirk Affoltern auch für Ihre Gemeinde eine massgeschneiderte Offerte.