Trägergemeinden Sozialdienst

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Die 8 Trägergemeinden Aeugst am AlbisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Hausen am AlbisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., HedingenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., KnonauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., MaschwandenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., MettmenstettenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ObfeldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., OttenbachExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. haben mit Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 den Sozialdienst Bezirk Affoltern gegründet. Die Trägergemeinden beziehen alle Standarddienstleistungen. Die Gemeinden zahlen einen Zuschlag, welcher zur Entlastung von Trägergemeinden mit hohen Dienstleistungskosten verwendet wird. -> Anstaltsvertrag

 

Die Gemeinderäte der Trägergemeinden nehmen die Oberaufsicht über den Sozialdienst Bezirk Affoltern wahr und genehmigen den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Zudem haften die Trägergemeinden für Verbindlichkeiten, wenn der Sozialdienst Bezirk Affoltern diese nicht mehr erfüllen kann.

 

Die 3 Anschlussgemeinden BonstettenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., StallikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Wettswil am AlbisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beziehen einzelne Standarddienstleistungen. Die Gemeinden zahlen einen Zuschlag, welcher zur Entlastung der Trägergemeinden mit hohen Dienstleistungskosten verwendet wird.

 

Der Sozialdienst Bezirk Affoltern kann für einzelne Gemeinden individuell weitere Dienstleistungen erbringen. Gerne erstellt der Sozialdienst Bezirk Affoltern auch für Ihre Gemeinde eine massgeschneiderte Offerte.

Kontakt

Obfelderstrasse 41b
8910 Affoltern am Albis
Tel. +41 44 762 45 45
geschaeftsleitung@sdaffoltern.ch

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